§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber und werden von den Auftraggebern automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Helmut Beuel Consulting (nachfolgend HBC genannt), hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn HBC in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen allgemeinen Vertragsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Auftragserteilung, Leistung

  1. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige schriftliche Vertrag zwischen Helmut Beuel Consulting, folgend HBC genannt, und einem Vertragspartner, in dem der Umfang der geschuldeten Leistung, die Termine für die Leistungserbringung, die Honorare und die Regelung für Reisekosten und Übernachtung festgehalten werden.
  2. Ein schriftlicher Vertrag zwischen HBC und einem Auftraggeber ist zustande gekommen, wenn:
    *der Auftraggeber nach Erhalt eines schriftlichen Angebots von HBC eine Auftragserteilung vornimmt. Der Auftraggeber kann die Auftragserteilung postalisch oder per E-Mail erteilen. Die Auftragserteilung muss die vereinbarten Leistungen, die vereinbarten Termine und den Zusatz „laut Ihrem Angebot vom … (Datum des schriftlichen HBC- Angebots) enthalten.
    *der Auftraggeber nach Auftragserteilung eine Auftragsbestätigung per E-Mail von HBC erhält.
    Mit der Auftragsbestätigung von HBC besteht ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und HBC. Dieser Vertrag ist maßgeblich für die Termine, zu denen die von HBC geschuldete Leistung erbracht werden soll.
  3. Angaben in der Auftragserteilung des Auftraggebers, die darauf verweisen, dass die AGB, Einkaufsbedingungen oder Ähnliches des Auftraggebers Gültigkeit für den Vertrag mit HBC haben, sind ungültig und gelten nicht als rechtswirksamer Bestandteil des Vertrages mit HBC. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber die AGB der HBC ausnahmslos.
  4. Zur Leistungserfüllung behält sich HBC im Einzelfall vor, externe Berater hinzuzuziehen. Der schriftliche Vertrag besteht in diesen Fällen jedoch weiterhin zwischen HBC und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Änderungen des Vertrags zwischen HBC und dem Auftraggeber müssen schriftlich festgelegt werden und sind in Form einer Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehungen zwischen HBC und dem Auftraggeber.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen für Seminare, Trainings, Beratungen und Konzepterstellung werden von HBC unmittelbar nach Leistungserbringung erstellt und sind vom Auftraggeber sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar.
  2. Rechnungen für Coachings werden von HBC vor Leistungserbringung unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrages gestellt und sind vom Auftraggeber sofort nach Rechnungseingang vor Leistungserbringung ohne Abzug zahlbar.
  3. Bei allen von HBC genannten Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% gesondert ausgewiesen.
  4. Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von acht Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist HBC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
  5. Unvorhergesehene Nebenleistungen werden gesondert berechnet. Solche möglichen Nebenleistungen werden im Angebot von HBC unter „Unvorhergesehene Leistungen“ aufgeführt und beziffert.

§ 4 Zeitpunkt der Leistungserbringung

    1. Mit Zustandekommen eines schriftlichen Vertrages verpflichtet sich HBC zur termingerechten Durchführung des Auftrags.
    2. Ausnahmeregelung bei Ausfall des Trainers durch wichtige Gründe:

    Bei Ausfall des Trainers durch Krankheit oder ähnlich wichtige unvorhergesehene Gründe darf der Trainer den Termin kostenfrei verschieben. HBC übernimmt keine dem Auftraggeber möglicherweise entstanden Kosten durch die Terminverschiebung. Der Auftraggeber akzeptiert eine Nachfrist für die Erbringung der Leistung durch HBC von 6 Monaten. Sollte der Auftraggeber keine angemessene Nachfrist innerhalb von 6 Monaten setzen oder den neu vereinbarten Termin nicht einhalten, gelten die Regelungen unter §6.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt HBC rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.

§ 6 Ausfallvergütung bei Stornierungen und Terminverschiebungen honorargebundener Termine durch den Auftraggeber

  1. Die Ausfallvergütung bei Stornierungen oder Terminverschiebungen bis 6 Wochen vor einem vereinbarten Termin beträgt 60% des vereinbarten Honorars. Bei Stornierungen oder Terminverschiebungen innerhalb 6 Wochen bis 2 Wochen vor einem vereinbarten Termin beträgt die Ausfallvergütung 80% des vereinbarten Honorars. Bei Stornierungen oder Terminverschiebungen innerhalb 2 Wochen vor einem vereinbarten Termin beträgt die Ausfallvergütung 100% des vereinbarten Honorars. Ein nach Stornierung oder Terminverschiebung neu gebuchter Termin gilt als neuer Auftrag und wird entsprechend der AGB von HBC behandelt.

§ 7 Verschwiegenheitsklausel

HBC verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann nur vom Auftraggeber nach Erfüllung des Auftrages schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus verpflichtet sich HBC, die zum Zwecke der Auftragserfüllung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und vor jeglicher Einsichtnahme Dritter zu schützen. Vom Auftraggeber übergebene Unterlagen, Dokumente, etc. werden nur nach schriftlicher Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesendet. Ohne Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserfüllung vernichtet HBC alle Unterlagen des Auftraggebers, die in den Besitz von HBC gelangt sind.

Geistiges Eigentum der Helmut Beuel Consulting (HBC):

  • Das Angebot und die Teilnehmerunterlagen sind geistiges Eigentum von HBC und vertraulich zu behandeln. Angebot und Teilnehmerunterlagen dürfen in keiner Form vom Auftraggeber an dritte Personen weitergegeben werden.
  • Insbesondere gilt die oben genannte Regel für interne Trainer:innen und externe Trainer:innen
  • Die konzipierten Teilnehmerunterlagen dürfen nur zur Verwendung im gebuchten Seminar für die Teilnehmenden eingesetzt werden, die dieses Seminar besuchen.
  • Es ist untersagt HBC- Konzepte, Methoden, Handouts und Unterlagen jeglicher Art umzuformulieren oder graphisch abzuändern, um das HBC-Copyright zu umgehen und so das geistige Eigentum von HBC weiter zu verwenden.
  • Eine Vervielfältigung der Unterlagen, außer für die Teilnehmenden am gebuchten Seminar, ist untersagt. Eine Ausnahme bedarf der schriftlichen Genehmigung von HBC.

§ 8 Haftung

  1. HBC haftet nicht für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Stromausfälle, Naturereignisse, Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postwegs) entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
  2. HBC haftet nicht für jegliche Schäden an Hard- und Software des Auftraggebers, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
  3. HBC wird alle ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchführen. Dennoch haftet HBC nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.
  4. Eine Haftung für Schäden und Folgeschäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber selbst oder Dritte die überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben, besteht nicht. Darüber hinaus ist die Weitergabe der HBC- Unterlagen und Dokumente an Dritte untersagt. S. § 7 „Geistiges Eigentum“.
  5. Änderungen der AGB müssen schriftlich zwischen HBC und den jeweiligen Auftraggebern vereinbart werden.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.

§ 10 Anwendbares Recht

Alle unter Geltung dieser Bestimmungen geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Sitz von HBC in Baesweiler.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist das für den Sitz von HBC in Baesweiler örtlich zuständige Gericht, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 12 Datenschutz

  1. HBC und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz in Ausführung des Vertrages zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.
  2. Sämtliche persönliche Angaben des Auftraggebers sind freiwillig. Mit Nennung von Telefon- und oder Telefaxnummer und E-Mail-Adresse erteilt der Auftraggeber jedoch seine Einwilligung, dass ihn HBC auch auf diesem Wege über ihr Beratungsangebot informieren darf. HBC ist berechtigt die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auf der HBC- Website mit dem Logo des Auftraggebers und dem Feedback der Mitarbeitenden des Auftraggebers zu Werbemaßnahmen unter „Referenzen“ und „Kundenfeedbacks“ zu nutzen.

Sollte der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden sein, muss er schriftlich widersprechen.