§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber und werden von den Auftraggebern automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Helmut Beuel Consulting (nachfolgend HBC genannt), hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn HBC in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen allgemeinen Vertragsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Auftragserteilung, Leistung
1.Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige schriftliche Vertrag zwischen HBC und dem Auftraggeber, in dem der Umfang der geschuldeten Leistung und die Vergütung festgehalten werden.
2. Der Auftraggeber kann die Auftragserteilung postalisch oder per E-Mail erteilen. Der Auftraggeber erhält nach Auftragseingang eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen, sodass ein schriftlicher Vertrag als zustande gekommen gilt. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Termin, zu dem die von HBC geschuldete Leistung erbracht werden soll.
3. Im Einzelfall behält sich HBC vor, externe Berater hinzuzuziehen. Der schriftliche Vertrag besteht in diesen Fällen jedoch weiterhin zwischen HBC und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und in Form einer Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehungen zwischen HBC und dem Auftraggeber.
§ 3 Vergütung
1. Bei allen von HBC genannten Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% gesondert ausgewiesen.
2. Der Zahlungsanspruch auf 50% der Gesamtauftragssumme entsteht sofort nach der Auftragsbestätigung durch HBC an den Auftraggeber. Sobald die von HBC geschuldete Leistung erbracht wurde, entsteht der Zahlungsanspruch auf die restlichen 50% der Gesamtauftragssumme zuzüglich der vereinbarten Spesen für Reise und Übernachtung. Alle Leistungen von HBC, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
3. Sobald dem Auftraggeber die Rechnung zugeht, ist die Vergütung zur Zahlung fällig.
4. Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist HBC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
§ 4 Zeitpunkt der Leistungserbringung
1. Mit dem Zahlungseingang der Vorauszahlung von 50% der Gesamtauftragssumme verpflichtet sich HBC zur termingerechten Durchführung des Auftrags.
2. Ausfall des Trainers durch wichtige Gründe:
- Bei Ausfall des Trainers durch Krankheit oder ähnlich wichtige unvorhergesehene Gründe darf der Trainer einen Ersatztrainer anbieten oder den Termin kostenfrei verschieben.
- Sollte der Auftraggeber keinen Ersatztrainer wollen, oder kein Ersatztrainer verfügbar sein, ist eine kostenfreie Terminverschiebung für den Trainer möglich. Der Auftraggeber muss eine entsprechende Nachfrist akzeptieren.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt HBC rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.
§ 6 Ausfallvergütung
Nach verbindlicher Buchung von Terminen beträgt die Ausfallvergütung bei Storno und Terminverschiebung bis 6 Wochen vor Termin 50% des vereinbarten Honorars. Bei Storno oder Terminverschiebung innerhalb 6 Wochen bis 2 Wochen vor Termin beträgt die Ausfallvergütung 80% des vereinbarten Honorars. Bei Storno oder Terminverschiebung innerhalb 2 Wochen vor Termin werden 100% des vereinbarten Honorars als Ausfallvergütung in Rechnung gestellt
§ 7 Verschwiegenheitsklausel
HBC verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann nur vom Auftraggeber nach Erfüllung des Auftrages schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus verpflichtet sich HBC, die zum Zwecke der Auftragserfüllung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und vor jeglicher Einsichtnahme Dritter zu schützen. Vom Auftraggeber übergebene Unterlagen, Dokumente, etc. werden nur nach schriftlicher Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesendet.
Geistiges Eigentum der Helmut Beuel Consulting (HBC):
- Das Angebot und die Teilnehmerunterlagen sind geistiges Eigentum von HBC und vertraulich zu behandeln. Angebot und Teilnehmerunterlagen dürfen in keiner Form vom Auftraggeber an dritte Personen weitergegeben werden.
- Die konzipierten Teilnehmerunterlagen dürfen nur zur Verwendung im gebuchten Seminar für die Teilnehmenden eingesetzt werden, die dieses Seminar besuchen.
- Eine Vervielfältigung der Unterlagen, außer für die Teilnehmenden am gebuchten Seminar, ist untersagt. Eine Ausnahme bedarf der schriftlichen Genehmigung von HBC.
§ 8 Haftung
1. HBC haftet nicht für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse, Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postwegs) entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
2. HBC haftet nicht für jegliche Schäden an Hard- und Software des Auftraggebers, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
3. HBC wird alle ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchführen. Dennoch haftet HBC nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.
4. Eine Haftung für Schäden und Folgeschäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber selbst oder Dritte die überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben, besteht nicht. Darüber hinaus ist die Weitergabe der HBC- Unterlagen und Dokumente an Dritte untersagt. S. § 7 „Geistiges Eigentum“.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.
§ 10 Anwendbares Recht
Alle unter Geltung dieser Bestimmungen geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz von HBC in Baesweiler.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist das für den Sitz von HBC in Baesweiler örtlich zuständige Gericht, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.
§ 12 Datenschutz
1. HBC und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz in Ausführung des Vertrages zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.
2. Sämtliche persönliche Angaben des Auftraggebers sind freiwillig. Mit Nennung von Telefon- und oder Telefaxnummer und E-Mail-Adresse erteilt der Auftraggeber jedoch seine Einwilligung, dass ihn HBC auch auf diesem Wege über ihr Beratungsangebot informieren darf. Sollte der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden sein, muss er schriftlich widersprechen.