§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber und werden von den Auftraggebern automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Helmut Beuel Consulting (nachfolgend HBC genannt), hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn HBC in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen allgemeinen Vertragsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Auftragserteilung, Leistung
1.Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige schriftliche Vertrag zwischen HBC und dem Auftraggeber, in dem der Umfang der geschuldeten Leistung und die Vergütung festgehalten werden.
2. Der Auftraggeber kann die Aufträge telefonisch, postalisch oder per E-Mail erteilen. Der Auftraggeber erhält nach Auftragseingang eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen, sodass ein schriftlicher Vertrag als zustande gekommen gilt. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Termin, zu dem die von HBC geschuldete Leistung erbracht werden soll.
3. Im Einzelfall behält sich HBC vor, externe Berater hinzuzuziehen. Der schriftliche Vertrag besteht in diesen Fällen jedoch weiterhin zwischen HBC und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und in Form einer Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehungen zwischen HBC und dem Auftraggeber.
§ 3 Vergütung
1. Bei allen von HBC genannten Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% gesondert ausgewiesen.
2. Der Zahlungsanspruch auf 50% der Gesamtauftragssumme entsteht sofort nach der Auftragsbestätigung durch HBC an den Auftraggeber. Sobald die von HBC geschuldete Leistung erbracht wurde, entsteht der Zahlungsanspruch auf die restlichen 50% der Gesamtauftragssumme zuzüglich der vereinbarten Spesen für Reise und Übernachtung. Alle Leistungen von HBC, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
3. Sobald dem Auftraggeber die Rechnung zugeht, ist die Vergütung zur Zahlung fällig.
4. Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist HBC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
§ 4 Zeitpunkt der Leistungserbringung
1. Mit dem Zahlungseingang der Vorauszahlung von 50% der Gesamtauftragssumme verpflichtet sich HBC zur termingerechten Durchführung des Auftrags.
2. In Ausnahmefällen wie Krankheit, höhere Gewalt oder Todesfälle (auch von Familienangehörigen) ist der Auftraggeber bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins erst zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt, wenn er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt HBC rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.