Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Helmut Beuel Consulting (HBC)
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Helmut Beuel Consulting (nachfolgend „HBC“) und ihren Auftraggebern.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn HBC deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass HBC nochmals auf sie hinweisen muss.
2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Grundlage der Zusammenarbeit ist ein schriftlicher Vertrag oder ein schriftliches Angebot von HBC, das vom Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot von HBC unter Bezugnahme auf das Angebotsdatum schriftlich oder per E-Mail annimmt und HBC die Annahme schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
(3) Der Vertrag legt Art, Umfang, Termine und Vergütung der vereinbarten Leistungen verbindlich fest.
(4) Hinweise in der Auftragserteilung des Auftraggebers auf eigene AGB oder Einkaufsbedingungen gelten als nicht einbezogen.
(5) HBC ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (z. B. freie Berater oder Trainer) einzusetzen, bleibt aber alleinige Vertragspartnerin des Auftraggebers.
(6) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und werden als Zusatzvereinbarung Bestandteil des Vertrages.
3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen für Seminare, Trainings, Beratungen oder Konzeptentwicklungen werden nach Leistungserbringung gestellt und sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.
(2) Rechnungen für Coachings sind vor Leistungserbringung sofort nach Rechnungseingang zu begleichen.
(3) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(4) Der Auftraggeber gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von acht Kalendertagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung erfolgt. HBC ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(5) Unvorhergesehene oder zusätzliche Leistungen werden gesondert nach Aufwand abgerechnet, sofern sie im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
4 Leistungserbringung und Terminverschiebung durch HBC
(1) HBC verpflichtet sich, vereinbarte Leistungen termingerecht zu erbringen.
(2) Bei Verhinderung des vorgesehenen Trainers durch Krankheit oder andere wichtige, unvorhersehbare Gründe ist HBC berechtigt, den Termin kostenfrei zu verschieben.
(3) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eventuell entstehender Kosten besteht bei unverschuldeter Terminverschiebung durch HBC nicht.
(4) In Fällen nach Absatz 2 wird der ausgefallene Termin in Abstimmung zwischen HBC und dem Auftraggeber zeitnah nachgeholt. HBC ist berechtigt, die Leistung innerhalb eines angemessenen Zeitraums – in der Regel innerhalb von drei Monaten – nachzuholen.
Sollte eine Nachholung innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich sein, können beide Parteien vom Vertrag hinsichtlich des betroffenen Termins zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt HBC rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien zur Verfügung und sorgt für die notwendigen Rahmenbedingungen.
6 Stornierungen und Terminverschiebungen durch den Auftraggeber
(1) Bei Stornierungen oder Terminverschiebungen werden folgende Ausfallvergütungen fällig:
- bis 6 Wochen vor Termin: 60 % des vereinbarten Honorars,
- innerhalb von 6 bis 2 Wochen vor Termin: 80 %,
- innerhalb von 2 Wochen vor Termin: 100 %.
(2) Ein neu vereinbarter Termin gilt als neuer Auftrag und wird nach diesen AGB behandelt.
(3) Bereits entstandene Aufwendungen (z. B. Reise- Materialkosten oder Konzeptentwicklungen) werden unabhängig davon in vereinbarter Höhe berechnet.
7 Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
(1) HBC verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen oder privaten Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende.
(2) Alle von HBC erstellten Konzepte, Methoden, Unterlagen, Präsentationen und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von HBC.
(3) Eine Weitergabe, Veränderung, Vervielfältigung oder Verwendung der Materialien – ganz oder teilweise – durch den Auftraggeber oder Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von HBC nicht gestattet.
(4) Teilnehmerunterlagen dürfen ausschließlich für den internen Gebrauch der Teilnehmenden des gebuchten Seminars verwendet werden.
(5) Ohne schriftliche Anforderung innerhalb von drei Monaten nach Auftragsende vernichtet HBC alle vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen datenschutzgerecht.
8 Haftung
(1) HBC haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet HBC nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) HBC haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, Stromausfälle, Netzstörungen, Virenbefall, Post- oder Datenübertragungsfehler).
(5) Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
9 Datenschutz und Referenznennung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Persönliche Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehung verwendet.
(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass HBC seine Firmenbezeichnung und das Unternehmenslogo zu Referenzzwecken auf der Website von HBC verwenden darf.
(4) Der Auftraggeber kann dieser Verwendung jederzeit schriftlich widersprechen.
10 Änderungen der AGB
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine rechtlich zulässige zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von HBC in Baesweiler.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern gesetzlich zulässig, das für Baesweiler zuständige Gericht.